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Parkausweise für Behinderte

Innenminister Herrmann: "Mobilität erhalten - Geltungsdauer prüfen!"

Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 werden bestimmte Behindertenparkausweise, die den Betroffenen ein Stück Lebensqualität durch Mobilität verschaffen, ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis auf´Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Innenminister Joachim Herrmann wendet sich deshalb an alle Besitzer von Behindertenparkausweisen: "Wenn Sie noch nicht im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises sind, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Jahresende an Ihre Gemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises." Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweise auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten."

Nicht von der Umstellung betroffen sind die orangefarbenen Parkausweise und die Parkausweise mit dem Aufdruck ''nur BY''. Beide beruhen auf einer bundes- beziehungsweise landesinternen Sonderregelung und gelten entsprechend der eingetragenen Geltungsdauer weiter fort.

 


barrierefreie Umbaumaßnamen

Für die Finanzierung von Maßnahmen zu Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (altersgerechter Umbau) gibt es Unterstützung vom Staat.

Da die KfW nicht unmittelbar an Investoren gewährt, ist es ab 01.04.2009 möglich, zinsgünstig Darlehen bei der Bank zu beantragen.

 

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